E² Brzoska | Photovoltaik & Elektrotechnik
KfW-Förderung

Hinweis: Die staatliche KfW-Förderung ist leider bereits vollständig ausgeschöpft und ist somit abgelaufen. Weitere Anträge können nicht mehr gestellt werden! Weitere Infos finden Sie hier: kfw.de

abgelaufen!

Ab dem 26.09.2023 können Sie Ihre Förderung von bis zu 10.200€ beantragen.

Jetzt bis zu 10.200€ an KfW-Förderung für Ihre neue PV-Anlage, Speicher & Wallbox erhalten.


KfW-Förderung

Was wird gefördert?

Die Fördermaßnahmen

auf einen Blick. 

PV-Anlage


Der Kauf einer neuen Photo­voltaik-Anlage mit mindestens 5 kWp Spitzenleistung.

Batteriespeicher


Der Kauf eines neuen Solar­strom­speichers mit mindestens 5 kWh Speicherkapazität.

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E-Auto Wallbox


Der Kauf einer neuen Lade­station mit mindestens 11 kW Lade­leistung.

Ab dem 26.09.2023 können Sie Ihre Förderung von bis zu 10.200€ beantragen.

Voraussetzungen

1.

Sie schaffen sich eine Ladestation + Photo­voltaik­-Anlage + Batteriespeicher in Kombination fabrikneu an.


3.

Ihr Wohngebäude besteht schon und Sie wohnen bereits dort drin.

2.

Sie haben bis zum Zeit­punkt des Antrags noch keine dieser Komponenten bestellt.

4. 

Sie besitzen ein Elektro­auto (kein Hybridfahrzeug), dass auf Sie oder eine in Ihrem Haus­halt lebende Person zugelassen ist oder Sie haben zum Zeit­punkt des Antrags ein Elektro­auto verbindlich bestellt. Sollten Sie das Fahrzeug leasen, muss der Leasingvertrag eine Laufzeit von mindestens 12 Monaten aufweisen.

Hinweis: Ein Firmen- bzw. Dienstwagen entspricht nicht den Förder­voraussetzungen.

Und so funktioniert es..

1

Zuschuss beantragen

Bevor Sie Ihre Ladestation, Ihre Photo­voltaik­anlage und Ihren Solar­strom­speicher bestellen bzw. Liefer- und Leistungs­verträge abschließen, stellen Sie Ihren Antrag im Kunden­portal „Meine KfW“. Dieses steht Ihnen ab dem 26.09.2023 zur Verfügung.

2

Vorhaben umsetzen

Sobald Sie die Zusage für den Zuschuss bekommen haben, können Sie die Lade­station, die Photo­voltaik­anlage und den Solar­strom­speicher bestellen und die Installation beauftragen.

3

Ab März 2024: Nachweise erbringen und Zuschuss erhalten

Bitte weisen Sie ab März 2024 IhreIdentität nach, am besten per Schufa-Identitäts-Check.


Anschließend weisen Sie bitte nach, dass Sie Ihr Vor­haben durch­geführt haben:

  • Im Kundenportal „Meine KfW“ erfassen Sie die Daten zur installierten Lade­station, zur Photo­voltaik-Anlage und zum Solar­strom­speicher.
  • Sie bestätigen, Ihr Vorhaben vollständig durchgeführt zu haben.
  • Sie laden alle Rechnungen zu den anrechenbaren Kosten hoch.

  • Sie laden – sofern angefordert – weitere Nachweise hoch (zum Beispiel die Zu­lassung oder den Leasing­vertrag des Elektro­autos).


Nachdem Ihre Angaben geprüft wurden, erhalten Sie den Zuschuss auf Ihr Konto ausgezahlt.

Hinweis: Wir von E² Brzoska weisen darauf hin, dass wir in keiner Verbindung mit den genannten Angaben bezüglich der Förderung stehen bzw. diese nicht beeinflussen können. Alle aufgelisteten Punkte und die hier genannten Informationen stammen von der KfW, weshalb Änderungen oder Abweichungen auftreten könnten. Wir empfehlen Ihnen daher, sich immer tagesaktuell direkt bei der KfW zu informieren. 


Über den folgenden Link gelangen Sie zum Förderprogramm der KfW (Anstalt des öffentlichen Rechts): zum KfW-Förderprogramm

Starten Sie jetzt den ersten Schritt in die Unabhängigkeit und beantragen Sie Ihre Förderung!

(Förderung ist bereits abgelaufen!)

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