Ab dem 26.09.2023 können Sie Ihre Förderung von bis zu 10.200€ beantragen.
Jetzt bis zu 10.200€ an KfW-Förderung für Ihre neue PV-Anlage, Speicher & Wallbox erhalten.
Was wird gefördert?
Der Kauf einer neuen Photovoltaik-Anlage mit mindestens 5 kWp Spitzenleistung.
Der Kauf eines neuen Solarstromspeichers mit mindestens 5 kWh Speicherkapazität.
Der Kauf einer neuen Ladestation mit mindestens 11 kW Ladeleistung.
Sie schaffen sich eine Ladestation + Photovoltaik-Anlage + Batteriespeicher in Kombination fabrikneu an.
Ihr Wohngebäude besteht schon und Sie wohnen bereits dort drin.
Sie haben bis zum Zeitpunkt des Antrags noch keine dieser Komponenten bestellt.
Sie besitzen ein Elektroauto (kein Hybridfahrzeug), dass auf Sie oder eine in Ihrem Haushalt lebende Person zugelassen ist oder Sie haben zum Zeitpunkt des Antrags ein Elektroauto verbindlich bestellt. Sollten Sie das Fahrzeug leasen, muss der Leasingvertrag eine Laufzeit von mindestens 12 Monaten aufweisen.
Hinweis: Ein Firmen- bzw. Dienstwagen entspricht nicht den Fördervoraussetzungen.
Zuschuss beantragen
Bevor Sie Ihre Ladestation, Ihre Photovoltaikanlage und Ihren Solarstromspeicher bestellen bzw. Liefer- und Leistungsverträge abschließen, stellen Sie Ihren Antrag im Kundenportal „Meine KfW“. Dieses steht Ihnen ab dem 26.09.2023 zur Verfügung.
Vorhaben umsetzen
Sobald Sie die Zusage für den Zuschuss bekommen haben, können Sie die Ladestation, die Photovoltaikanlage und den Solarstromspeicher bestellen und die Installation beauftragen.
Ab März 2024: Nachweise erbringen und Zuschuss erhalten
Bitte weisen Sie ab März 2024 IhreIdentität nach, am besten per Schufa-Identitäts-Check.
Anschließend weisen Sie bitte nach, dass Sie Ihr Vorhaben durchgeführt haben:
Sie laden alle Rechnungen zu den anrechenbaren Kosten hoch.
Nachdem Ihre Angaben geprüft wurden, erhalten Sie den Zuschuss auf Ihr Konto ausgezahlt.
Hinweis: Wir von E² Brzoska weisen darauf hin, dass wir in keiner Verbindung mit den genannten Angaben bezüglich der Förderung stehen bzw. diese nicht beeinflussen können. Alle aufgelisteten Punkte und die hier genannten Informationen stammen von der KfW, weshalb Änderungen oder Abweichungen auftreten könnten. Wir empfehlen Ihnen daher, sich immer tagesaktuell direkt bei der KfW zu informieren.
Über den folgenden Link gelangen Sie zum Förderprogramm der KfW (Anstalt des öffentlichen Rechts): zum KfW-Förderprogramm
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